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Drogentests
Drogentests
Ohne Zweifel ist der Konsum psychoaktiver Substanzen im beruflichen Kontext nicht akzeptierbar. Einerseits ist er gesetzlich verboten (BetmG Art. 19), andererseits sind die psychoaktiven Eigenschaften legaler wie illegaler Substanzen nicht mit den Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen der Arbeitswelt vereinbar. Der Handel mit illegalen Substanzen innerhalb des Unternehmens kann zudem das Arbeitsklima negativ beeinflussen. Auch haben Arbeitgeber/-innen die Pflicht zu intervenieren, wenn sie feststellen, dass im Unternehmen mit illegalen Substanzen gehandelt wird.
Aus diesen Gründen sowie aus dem Bedürfnis, die Jugendlichen zu schützen, fordern Ausbildungsverantwortliche manchmal die Einführung von Drogentests1 (hauptsächlich Urintests). Sucht Info Schweiz lehnt solche Massnahmen entschieden ab, da sie die Privatsphäre verletzen und dem Vertrauensklima schaden, das für eine gute Gesprächskultur und eine wirksame Prävention notwendig ist.
Es gibt zuverlässigere und legitimere Mittel als Drogentests, um die beruflichen Fähigkeiten oder das Verhalten der Auszubildenden zu beurteilen.

1Vgl. auch Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: http://www.edoeb.admin.ch

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