Ohne Zweifel ist der Konsum psychoaktiver Substanzen im beruflichen Kontext
nicht akzeptierbar. Einerseits ist er gesetzlich verboten (BetmG Art. 19), andererseits
sind die psychoaktiven Eigenschaften legaler wie illegaler Substanzen nicht
mit den Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen der Arbeitswelt vereinbar. Der
Handel mit illegalen Substanzen innerhalb des Unternehmens kann zudem das Arbeitsklima
negativ beeinflussen. Auch haben Arbeitgeber/-innen die Pflicht zu intervenieren,
wenn sie feststellen, dass im Unternehmen mit illegalen Substanzen gehandelt
wird.
Aus diesen Gründen sowie aus dem Bedürfnis, die Jugendlichen zu schützen, fordern
Ausbildungsverantwortliche manchmal die Einführung von
Drogentests1 (hauptsächlich Urintests).
Sucht Info Schweiz lehnt solche Massnahmen entschieden ab, da sie die
Privatsphäre verletzen und dem Vertrauensklima schaden, das für eine gute
Gesprächskultur und eine wirksame Prävention notwendig ist.
Es gibt zuverlässigere und legitimere Mittel als Drogentests, um die beruflichen
Fähigkeiten oder das Verhalten der Auszubildenden zu beurteilen.