Unternehmen machen sich in erster Linie Sorgen, wenn Auszubildende Cannabis
oder andere illegale psychoaktive Substanzen nehmen. Tatsache ist aber, dass
bei Jugendlichen der Konsum von Alkohol viel häufiger vorkommt. Alle psychoaktiven
Substanzen können die Leistung am Arbeitsplatz und in der Schule schwerwiegend
beeinträchtigen. Aus diesem Grund sind die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber
berechtigt zu reagieren, wenn ein risikoreicher Konsum psychoaktiver Substanzen
vermutet wird.
Ein regelmässiger Konsum kann, selbst wenn er nicht während der Arbeitszeit
erfolgt, einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz haben. Ein
übermässiger Konsum in der Freizeit (insbesondere an Wochenenden und Abenden)
lässt sich an folgenden Anzeichen erkennen, unabhängig davon, welche Substanz
konsumiert wurde:
- Müdigkeit, Schläfrigkeit
- Leistungsabfall
- Kurzabsenzen
- Verspäteter Arbeitsbeginn am Morgen
Dies sind nur einige wenige Beispiele für Auffälligkeiten. Solche Auffälligkeiten
dienen nicht als Beweismittel dafür, dass die oder der Auszubildende psychoaktive
Substanzen konsumiert. Häufen sich aber die Auffälligkeiten, so wird das auf
der beruflichen Ebene zu einem Problem, dessen Ursachen geklärt werden sollten.