Besteht die Vermutung auf ein Alkoholproblem, konzentriert sich die Aufmerksamkeit
der Vorgesetzten meist auf das scheinbar Naheliegende: auf Anzeichen des Alkoholkonsums
bzw. auf eine Alkoholisierung.

Vermeintlich
„eindeutige“, jedoch unzureichende Hinweise
„Eindeutige“ Indizien für einen problematischen Alkoholkonsum scheinen körperliche
Anzeichen zu sein: geplatzte Äderchen im Gesicht, glänzende Augen, aufgeschwemmtes
Gesicht, ungepflegtes Äusseres, Alkoholgeruch, Zittern, Gleichgewichtsstörungen
etc. Dazugerechnet werden ferner Verhaltensweisen, die man im Allgemeinen mit
Alkoholkonsum in Verbindung bringt: plötzliche Aggressivität oder Euphorie,
deplatzierte Gesten, Enthemmung und Artikulationsschwierigkeiten. Auch leere
Flaschen gelten als vermeintlich klares Indiz.
Die genannten Auffälligkeiten allein rechtfertigen jedoch noch keine Intervention.
Weder bei den körperlichen Anzeichen noch beim unangemessenen Verhalten ist
der Schluss auf ein Alkoholproblem zulässig, denn alle diese Auffälligkeiten
können auch andere Ursachen haben. Solche Beobachtungen können trotzdem wichtig
sein und es ist legitim, diese in Gesprächen mit dem/der Mitarbeiter/-in einfliessen
zu lassen, wenn es dabei auch um die Qualität der Arbeit geht.

Fakten
zu Arbeitsverhalten und Leistung
Wenn sich Vorgesetzte auf den Alkoholkonsum konzentrieren, ist ihr Vorgehen
meist zum Scheitern verurteilt. Das liegt auch daran, dass es weder ihrer Funktion
noch ihrer Fähigkeit entspricht, sich mit dieser Art von Problemen zu befassen.
Nur wenn es neben den genannten Hinweisen Auffälligkeiten gibt, die in direktem
Zusammenhang mit der Arbeit stehen, ist ein Einschreiten der Vorgesetzten gerechtfertigt.
Es sind die
Veränderungen in Arbeitsverhalten und Leistungsfähigkeit, die den Vorgesetzten
als Grundlage für die Intervention dienen. Ihre Aufmerksamkeit muss dabei den
Fakten gelten, die sich auf die Arbeitsleistung beziehen.