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Intervention bei Auffälligkeiten
Intervention bei Auffälligkeiten
Schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille nehmen Aufmerksamkeit und Konzentration ab und man ermüdet schneller. Ab 0,5 Promille werden die Reaktionsfähigkeit und die Sinneswahrnehmungen beeinträchtigt. Ab 0,8 Promille reduzieren sich der Gleichgewichtssinn, die Denkfähigkeit und die Selbstwahrnehmung. Leistung und Sicherheit werden durch die Auswirkungen des Alkohols negativ beeinflusst.
Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einem Alkoholproblem betroffen, wirkt sich das zunehmend auf das Arbeitsverhalten und die Leistung aus, ohne dass die einzelnen Veränderungen deutlich sichtbar sein müssen. Oft schrauben Vorgesetzte in einer solchen Situation die Anforderungen an die betroffene Person herab, was einer Ausdünnung des Pflichtenhefts gleichkommt. Was gut gemeint ist, begünstigt in der Regel das problematische Konsumverhalten.
Das Ziel von Alkoholprävention am Arbeitsplatz sollte sein, Auffälligkeiten so früh wie möglich anzusprechen. Wirksame Früherkennung und Frühintervention liegen im Interesse der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden.

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