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Nichtberufsunfälle
Nichtberufsunfälle
Gemäss Artikel 8 Absatz 1 UVG gelten als Nichtberufsunfälle „alle Unfälle (Art. 4 ATSG), die nicht zu den Berufsunfällen zählen“. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 Abs. 1 UVV). Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit dieses Mindestmass nicht erreicht, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle (Art. 13 Abs. 2 UVV).

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